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Krankenfahrten

Wir führen gerne Ihre Fahrten zu Ärzten, Rehakliniken bzw. Krankenhäusern usw. durch.

Bitte beachten Sie jedoch, dass die 
Verordnung einer Krankenbeförderung (Taxischein) von den Krankenkassen vor Fahrtantritt genehmigt werden muss.

Ohne Genehmigung durch die Krankenkasse sind wir gezwungen die Fahrten in voller Höhe an den Kunden zu berechnen, da die Krankenkassen diese nicht mehr an uns begleichen werden.

Bitte erfragen Sie auch bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie gesetzliche Zuzahlungen für die Fahrten leisten müssen und wenn ja welche das sind. 

 


Wir bieten folgende Leistungen:

​

  • Abrechnung mit allen gesetzlichen Kassen,

  • Abrechnung mit der deutschen Rentenkasse,

  • Abrechnung mit allen Berufsgenossenschaften,

  • Privatpatienten bei Serienfahrten gegen Rechnung (mit wöchentlicher Abrechnung) oder in bar.

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